Die neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen (DAC 7) wurde in tschechisches Recht umgesetzt

5. Dezember 2022 | Lesedauer: 3 Min

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 über den obligatorischen automatischen Austausch der von den Plattformbetreibern gemeldeten Informationen wurde am 23. November 2022 als Änderung des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 genehmigt und zur Veröffentlichung im Gesetzblatt übermittelt.

Die neue Meldepflicht gilt für Betreiber digitaler Plattformen, unabhängig davon, ob es sich um Internetschnittstellen oder mobile Anwendungen handelt. Aber auch alle Verkäufer und Dienstleister, die auf diesen Plattformen tätig sind, sollten diese Regelung nicht ungeachtet lassen. Dazu gehören Verkäufer und Dienstleister, bei denen es sich um juristische Personen, nicht eingetragene Unternehmen oder natürliche Personen handelt.

Die Plattformbetreiber sollen die Einnahmen (und andere spezifische Daten) melden, die Verkäufer auf ihren Plattformen durch ihre Tätigkeit erzielen:

  • Bereitstellung von Grundstücken, einschließlich Teilen davon. Dazu können beispielsweise Gewerbe- und Privatimmobilien, Beherbergungsdienstleistungen oder Parkplätze gehören.
  • Bereitstellung von fahrerlosen Transportmitteln wie Autos oder Motorrollern.
  • Erbringung einer Dienstleistung, die z. B. die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer, Reinigungsarbeiten, Kurierdienste, Online-Buchhaltung oder Babysitting umfassen kann. Es ist unerheblich, ob die Dienstleistung in einer physischen Umgebung oder online erbracht wird.
  • Lieferung von Waren, einschließlich lebender Tiere.

In Bezug auf diese Meldepflicht gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen für Fälle, wo keine Informationen über Verkäufer bzw. Dienstleister übermittelt werden müssen, z. B. wenn:

  • ein Dienstleister, der in einem Kalenderjahr mehr als 2 000 Beherbergungsleistungen in Bezug auf eine einzige Immobilie erbringt.
  • ein Warenverkäufer weniger als 30 Geschäfte mit Gesamteinnahmen von bis zu 2 000 EUR pro Kalenderjahr tätigt.

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es für bestimmte Plattformbetreiber, nämlich für solche im öffentlichen Sektor, für börsennotierte Unternehmen oder für Betreiber, deren Plattform lediglich dazu dient, Kunden auf eine digitale Verkaufsplattform umzuleiten.

Die Plattformbetreiber müssen derzeit ihre Softwareeinstellungen überprüfen und sich auf die Erhebung von Daten über ihre einzelnen Verkäufer vorbereiten, die bereits am 1. Januar 2023 beginnen soll.

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Plattformbetreiber zum meldepflichtigen Plattformbetreiber geworden ist, eine Anmeldung/Registrierung beim Spezial-Finanzamt vorzunehmen. Die Anbieter sind verpflichtet, den Plattformbetreibern die erforderliche Mitwirkung zu gewähren bzw. Information zukommen zu lassen.

Bei Nichtbeachtung einzelner Pflichten kann die Steuerverwaltungsbehörde bestimmte Arten von Sanktionen verhängen, die jeweils bis zu 1.500.000 CZK betragen können.

Die allerersten Meldungen der Anbieter sollen von den Plattformbetreibern nach Ablauf des Kalenderjahres 2023, also bis zum 31. Januar 2024, vorgenommen werden.

Das Spezial-Finanzamt gibt dann Informationen über die Verkäufer/Dienstleister an ihre Steuerbehörden weiter, damit diese z. B. die korrekte Höhe des erklärten Einkommens überprüfen können, bevor sie die Steuerschuld anhand der eingereichten Steuererklärungen festsetzen. Darüber hinaus sollen diese Informationen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit an andere Länder und deren Behörden übermittelt werden.

Sind Sie Plattformbetreiber? Oder Händler/Dienstleister? Sie sind sich nicht sicher, ob diese neue Regelung auch für Sie gilt? Wir sind gerne bereit, Ihr Online-Geschäftsmodell in dieser Hinsicht zu überprüfen und Ihnen dabei zu helfen, sich auf die neu geregelten Pflichten einzustellen. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Spezialistin auf: Kateřina Mikulková (katerina.mikulkova@tpa-group.cz).